Weitere Fahrzeuge
Allgemein
Auch ohne Auto und Fahrrad gibt es vielfältige Möglichkeiten, im Alter mobil zu bleiben. Kranken- bzw. Elektrorollstühle werden immer beliebter und sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Auf den Straßen sind zudem immer mehr Kabinenfahrzeuge zu sehen. Rollfiets hingegen sind bei uns noch weitestgehend unbekannt. Dabei ermöglichen sie mit einem Partner an der Seite auch körperlich nicht mehr ganz so fitten Personen eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr.
Seniorenmobile
So hilfreich die Fahrzeuge sind, gilt: Für den Nutzer handelt es sich meist um unbekannte Fahrzeuge, deren Eigenarten in Ruhe kennen gelernt werden müssen. Der Einsatz des Fahrzeugs sollte mit Vertrauenspersonen in verschiedenen Situationen geübt werden. Dies ist besonders wichtig, da diese Fahrzeuge weder Airbag noch einen Schutzraum haben. Auch mit diesen Fahrzeugen können tödliche
Unfälle passieren.
Motorisierte Krankenfahrstühle unterliegen als Kraftfahrzeuge der Fahrbahnbenutzungspflicht. Krankenfahrstühle, die maximal 15 km/h fahren können, dürfen jedoch in Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzonen und auf Gehwegen fahren. Dabei gestaltet sich jedoch das Überqueren der Straße als
schwierig. Bordsteinkanten werden schnell zum unüberwindbaren Hindernis, und abgesenkte Bordsteine (z.B. bei Einfahrten) gibt es dann oft nur auf einer Straßenseite.
In manchen Fällen dürfen Krankenfahrstühle auch im Bus mitgenommen werden. Am besten sprechen Sie dies mit dem lokalen ÖPNV-Anbieter ab.
Einen ersten Überblick über Elektromobile und Seniorenmobile gibt es beim ADAC: www.mobil-in-nrw.de/1100
Weiterführende Informationen und Tipps zum Thema (motorisierte) Rollstühle gibt es beim DVR: www.mobil-in-nrw.de/1102
Eine Liste der Fahrzeuge bis 6 km/h, die von der Krankenkasse als Hilfsmittel akzeptiert werden, gibt es hier: www.mobil-in-nrw.de/1104
Wer mit einem motorisierten Krankenrollstuhl unterwegs ist, hat keinen Freifahrtschein. Rücksicht ist gefragt. Halten Sie sich an die Promillegrenzen wie als Autofahrer. Bis zu einer Geschwindigkeit von 15 km/h ist für Senioren in der Regel kein Führerschein notwendig.
Rollfiets
Eine ganz andere Art eines Rollstuhles sind die Rollfiets, eine Kombination aus Rad und Rollstuhl, mit der man mit einem nicht mehr so fitten Partner eine gemeinsame Radtour machen kann. In einigen Städten sind Rollfiets beim ADFC, in Radstationen oder bei anderen Anbietern ausleihbar, unter anderem in Greven, Krefeld, Münster, Reken, Rheine oder dem Rhein-Kreis Neuss.
Kabinenfahrzeuge
Kabinenfahrzeuge, die sich normalen PKWs annähern, gewinnen zunehmend an Relevanz. Für diese Fahrzeuge ist allerdings mindestens die Führerscheinklasse AM erforderlich. Für alle, die vor dem 1. April 1965 geboren sind, darf ein Teil dieser Fahrzeuge auch ohne Mofa-Führerschein gefahren werden.